Ansprüche belegen.
Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Wir stehen Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Kfz Gutachten dient der Feststellung der Schadensart und Schadenhöhe, ferner wird der Wiederbeschaffungswert, ggfs. Restwerte, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.
Aber nur mit Gutachter!
Das Kfz Gutachten ist damit eine Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Das Kfz Gutachten des Kfz Gutachters / Sachverständigen betrifft jedoch ausschließlich den reinen Schaden am Fahrzeug.Sonstige Schadenersatzansprüche
Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind in der Regel weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu zählen Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Kfz Sachverständige nicht befugt tätig zu werden. Hierfür sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen. Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:• Sachverständigenkosten / Gutachterkosten • Anwaltskosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Sachschaden am Fahrzeug • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung, u.ä.) • Abschlepp- und Bergungskosten • Ab- und Anmeldekosten • Standkosten • Verdienstausfall • Finanzierungskosten • Entsorgung • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall • Haushaltsführungskosten • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Bei Unfallschäden dieser Art haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Versicherung in Rechnung zu stellen: