Schaden feststellen lassen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.
Anspruch auf Schadenersatz
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadensgutachten. Mit diesem Gutachten ermöglichen wir Ihnen die Grundlage für eine schnelle und problemlose Schadensregulierung.
Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene merkantile Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns vor Ort. In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Im Regelfall ist das Gutachten am nächsten Arbeitstag versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, Fax oder E-Mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt und / oder an den Versicherer gesendet.
Im Gutachten werden alle relevanten Informationen wie Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwerte, merkantile Wertminderung, gegebenenfalls Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt.