Hilfe holen!
Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und wenn Sie als Geschädigter dastehen, benötigen Sie professionelle Hilfe. Unser Ziel ist es, Sie als Geschädigten optimal zu beraten, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen und diesbezüglich Beweismittel zu sichern. Vor allem vertreten wir Ihre Interessenslage und vertreten diese gegenüber der Versicherung und/oder der Werkstatt.
Der Geschädigte hat das Recht sich einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen (Gutachter) seiner Wahl zu nehmen. Diese Kosten gehören zu den schadenbedingten Aufwendungen, die durch den Schadenverursacher respektive dessen Versicherer übernommen werden.
Die Versicherung bietet Ihnen mittlerweile sehr oft an, den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln und vermittelt dann auch sofort einen Kfz-Gutachter von sich. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn jeder arbeitet für seinen Auftraggeber!
Es ist davon auszugehen, dass der Versicherungssachverständige hier die Interessen der Versicherung wahrnimmt und nicht die des Geschädigten!
Wir können Ihnen nur raten, im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles, einen versicherungs- und werkstattunabhängigen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen zu suchen, der eine langjährige Erfahrung aufweist.
Die Kosten, die für die Ermittlung der Schadenhöhe anfallen, sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Bei uns unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung und wir rechnen mit der Versicherung ab, so dass Sie bei uns nicht in Vorkasse treten müssen.